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§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend„AGB" genannt) gelten für den Verkauf von Waren (nachfolgend„Waren" genannt), die der Verkäufer

anbietet.

1.2 In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: "Verkäufer" beschreibt Thermaflex Izolacji Sp. z.o.o. und „Käufer“ bezeichnet eine

natürliche Person oder ein Unternehmen, das, die beim Verkäufer bestellte, Ware erhält.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website des Verkäufers verfügbar:

www.thermaflex.com/de

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Bestellung des Käufers und werden vom Verkäufer gemäß § 4 der AGB zur Ausführung

angenommen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

1.5 Verkäufe zwischen den Parteien erfolgen auf der Grundlage der in der Bestellung festgelegten Bedingungen und/oder eines separaten Kaufvertrags

und/oder SLA zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und seinen Anlagen sowie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch auf der

Grundlage von Rechnungen des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht an Verkaufsbedingungen gebunden, die nicht schriftlich bestätigt oder vom Verkäufer

akzeptiert wurden. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufs im Widerspruch zu den Bedingungen des mit dem Käufer abgeschlossenen

Vertrages stehen, hat der Kaufvertrag Vorrang.

1.6 Diese AGB gelten mit der Bestellung der Ware als vom Käufer akzeptiert und genehmigt.

§ 2 Preis

2.1 Der Verkaufspreis ist der Katalogpreis reduziert um individuell vereinbarte Handelsbedingungen (einschließlich Rabatte), die am Tag der Bestellung gelten.

2.2 Eine gültige Preisliste für den Verkauf von Waren ist am Sitz des Verkäufers und auf seiner Website unter

www.thermaflex.com/de

erhältlich.

2.3 Eine Bestellung durch den Käufer bedeutet seine Zustimmung zum Kauf dieser Waren zu einem gemäß § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

festgelegten Preis oder des amTag der Bestellung gültigen Katalogpreises und auf der vomVerkäufer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung für die Lieferung

der Ware.

2.4 Der Verkäufer kann dem Käufer ein Limit übertragen, indem er seinen Verkaufsbetrag festlegt. Die Höhe des zugewiesenen Verkaufslimits wird in demmit dem

Käufer abgeschlossenen Kaufvertrag und bei Einzelaufträgen in Übereinstimmung mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer

festgelegt.

2.5 Für den Fall, dass dem Käufer ein Verkaufslimit zugewiesen wurde, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Sicherheit durch Vorlage einer Bankgarantie

oder einer Versicherung zu verlangen. Der Verkäufer ist außerdem jederzeit berechtigt vom Käufer die Vorlage von Unterlagen zu verlangen, die seine

finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.

2.6 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Transportkosten, unterhalb der dem Käufer zugewiesenen Verkaufsgrenze, die Versicherung von Transportgütern, die

Kosten für fällige Steuern und Zinsen, Zölle oder andere staatliche Abgaben vom Käufer zu tragen. Eine Erhöhung der oben genannten Gebühren während der

Laufzeit des Vertrages geht zu Lasten des Käufers.

2.7 Der Gesamtwert der offenen Verkaufsrechnungen, der gelieferten Waren, der noch nicht abgerechneten bzw. noch offenen Aufträge des Käufers darf die dem

Käufer zugeteilte Verkaufsgrenze nicht überschreiten.

§ 3 Dokumente

3.1 Standarddokumente des Verkäufers sind Rechnung, Lieferschein und Frachtbrief. Alle notwendigen Exportdokumente (Outbound) und, falls erforderlich, auch

das Ursprungszeugnis werden auf Wunsch des Käufers erstellt. Wenn der Kauf der Waren des Verkäufers die Lizenz oder Zustimmung der staatlichen Behörde

erfordert, liegt es in der Verantwortung des Käufers, diese einzuholen. Im Falle des Versäumnisses kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, indem er

den Käufer darüber schriftlich informiert. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Verkäufer dem Käufer die erforderlichen Zertifikate, Atteste und

Genehmigungen nur auf Verlangen des Käufers zur Verfügung.

3.2 Die Standarddokumente, zu deren Vorlage der Käufer dem Verkäufer verpflichtet ist, sind ein Auftrag, Firmendaten, eine aktuelle Kopie des

Handelsregisterauszuges oder der entsprechende Ausdruck des zentralen Wirtschaftsregisters sowie Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit, eine

Kopie der UID Nummer und der Firmenidentifikationsnummer.

3.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jede Änderung der in § 3.2 genannten Informationen zu informieren und aktualisierte Dokumente zu liefern,

wobei er gegenüber dem Verkäufer für Schäden haftet, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben.

§ 4 Lieferung

4.1 Die Bestellung des Käufers ist für den Verkäufer bindend, sobald die Bestätigung der Annahme der Bestellung erfolgt ist. Die Bestätigung der Annahme des

Auftrags zur Ausführung durch den Verkäufer erfolgt nur in schriftlicher Form per Fax oder E-Mail, welche dem Verkäufer in der Bestellung vom Käufer

angegeben wird.

4.2 Die Kundendienstabteilung akzeptiert zur Ausführung nur Bestellungen, welche an das Büro des Verkäufers schriftlich per Fax, E-Mail oder EDI gesendet

wurden. Telefonisch erteilte Aufträge werden erst dann zur Realisierung weitergeleitet, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Alle

Bestellungen, die vor 12:00 Uhr empfangen werden, werden am Tag des Eingangs zur Auslieferung an eines der Läger des Verkäufers weitergeleitet, sofern die

Ware in einem Lager des Verkäufers verfügbar ist. Alle Bestellungen, die nach 12.00 Uhr eingehen, werden am nächsten Tag an eines der Läger des Verkäufers,

sofern die Artikel in einem Lager des Verkäufers verfügbar sind, weitergeleitet.

4.3 Die Läger sind in der Zeit von Mo-Do 08:00 bis 16:00 und Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet (Mittagspause von 12:00 bis 12:30). Innerhalb dieser Zeiten ist es

möglich die Produkte mit eigenen Transportmitteln oder vom Käufer selbst bestellten Spediteuren persönlich abzuholen. Im Falle der Abholung der Ware aus

einem der Läger des Verkäufers durch den bestellten Spediteur durch den Käufer ist es notwendig, eine Benachrichtigung über die Ankunftszeit des Fahrzeugs,

die Fahrerdaten und die Kfz-Kennzeichen des Spediteurs an die Kundendienstabteilung zu senden. Der Käufer muss die Daten des Fahrzeuges seines

Spediteurs vor 15:00 Uhr amTag vor dem Ladedatum bekanntgeben. Im Falle einer fehlenden Benachrichtigung oder Verspätung in Bezug auf die angegebene

Zeit kann der Verkäufer die Beladung des Fahrzeugs an einem bestimmten Tag verweigern oder den Spediteur an das Ende der Warteschlange, die auf das

Laden wartet, zurückreihen. Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Frachtführer auf die Verladung wartet, gehen zu Lasten des Käufers.

4.4 Sofern von den Parteien nicht anders angegeben, werden alle vom Verkäufer verkauften Produkte auf der Grundlage der Incoterms 2000 FCA (ab Lager)

versandt, was bedeutet, dass die Haftung und das Risiko für die Ware zum Zeitpunkt, zu dem die Ware in ein durch den Beförderer bereitgestelltes Fahrzeug

verladen wird, auf den Käufer übergeht. Dies gilt sowohl für Lieferungen, bei denen der Transport durch den Verkäufer als auch durch den Käufer organisiert

wird. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Frist abholt bzw. übernimmt, ist

der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers im Lager seiner Wahl zu lagern.

4.5 Die Mitarbeiter des Käufers sind verpflichtet bei Anlieferung, die gesamte Lieferung zu zählen und ihre Übereinstimmung mit dem Lieferschein, der der

Lieferung beiliegt, in Anwesenheit des Fahrers desTransportunternehmens festzustellen. Etwaige Unstimmigkeiten bei der Lieferungmit demLieferscheinmuss

im Frachtbrief oder im Protokoll über die Nichtkonformität/Beschwerde schriftlich festgehalten und von den Mitarbeitern des Käufers und dem Fahrer

unterzeichnet werden.

4.6 Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Lieferung, über die Nichtkonformität der

Lieferung zu informieren. Der Verkäufer wird eine Reklamation, die nach Ablauf der 2 Tagesfrist eingereicht wurde oder mangels schriftlicher Bestätigung der

nicht konformen Lieferung durch die Mitarbeiter des Käufers und des Fahrers auf den Lieferpapieren, nicht berücksichtigen.

4.7 Ein etwaiger Vorbehalt des Käufers hinsichtlich der gelieferten Ware entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Entgegennahme dieser Ware.

Im Falle von Beanstandungen ist der Käufer berechtigt, eine Reklamation nach Maßgabe des Beschwerdeverfahrens gemäß § 5 dieser AGB einzureichen.

4.8 Die Annahmeverweigerung der vom Käufer bestellter Waren verpflichtet den Käufer zur Zahlung einer Entschädigung in Form einer Vertragsstrafe in Höhe der

Kosten, die dem Verkäufer durch die unzumutbare Lieferung entstanden sind, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 5 Überprüfung der Ware, Beschwerdeverfahren

5.1 Die in Broschüren, Prospekten, Katalogen des Verkäufers enthaltenen oder anderweitig, basierend auf Labortests oder Qualitätssicherungen, gelieferten

Informationen gelten als korrekt und zuverlässig. Diese Informationen machen den Verkäufer nicht verantwortlich für eine unsachgemäße Verwendung oder

Probleme bei der geplanten Anwendung der Ware.

5.2 Der Käufer ist verpflichtet Qualitätsanliegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Kaufdatum, ausschließlich schriftlich

per Fax oder E-Mail an das Büro des Verkäufers zu melden.

5.3 Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung von Forderungen aus der Lieferung vonWaren

durch den Verkäufer.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Thermaflex Izolacij Spółka z.o.o.