ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand Januar 2016

1. Preisstellung

  1. Alle von uns vereinbarten Preise verstehen sich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ab Werk.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur bei sofortiger Auftragserteilung. Wir behalten uns vor, die Preise auf den Stand am Tage des Auftragseingangs zu erhöhen, wenn einschneidende Materialpreis-, Lohn- oder sonstige Kostenerhöhungen dies erforderlich machen.
  3. Für Aufträge im Nettowarenwert unter 75,00 Euro müssen wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages von 15,00 Euro vorbehalten.

2. Lieferungen

  1. Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen etc. gemachten Angaben über die Lieferzeit werden nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten für uns in jeder Weise als unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaigeVerspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Vergütung von Schadensersatz.
  2. Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindliche Richtwerte. Änderungen der Konstruktion, Maße und Gewichte behalten wir uns vor.
  3. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehrlieferungen bis zu 10 % gestattet.
  4. Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferung. Die Wahl des Versandweges und der Versandmittel erfolgt, sofern in der Bestellung keine ganz bestimmten Weisungen für den Versand gegeben sind, nach eigenem Ermessen. Ist Franko-Lieferung vereinbart, vergüten wir den billigsten Versandtarif; Mehrkosten für Expreßversand, Schnellpaket oder Luftfracht gehen zu Lasten des Empfängers.

3. Mängelrügen

  1. Lieferungen an Dritte müssen vor Weitergabe auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Beanstandungen wegen Gewicht, Stückzahl und Qualität der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befindet, leisten wir gegen Rücksendung nach unserer Wahl kostenfreien, vollwertigen Ersatz nach Maßgabe der ursprünglichen Bestellung oder Gutschrift in Höhe des berechneten Wertes. Alle weiteren Ansprüche wie Vergütung von Schaden, Verzugsstrafen, Frachten, Arbeitslöhnen sowie Kosten für Nacharbeitung, die ohne unsere Einwilligung erfolgt ist, lehnen wir ausdrücklich ab.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, sofern nicht anderes vereinbart. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Lieferverpflichtung, den Käufer aber nicht von seiner Abnahmepflicht. Wird das Zahlungsziel überschritten so werden wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tage des Zahlungseingangs unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte die Kosten und Zinsen berechnet, die die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen.
  2. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstiger, erhalten wir über ihn eine nach unserer Entscheidung ungenügende Auskunft, oder erfolgt die Bezahlung fälliger Posten nicht bedingungsgemäß, so wird unsere Kaufpreisforderung auch im Falle einer Stundung sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient. Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon mit Abschluß eines Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Über Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte ist uns sofort Mitteilung zu machen.

6. Warenrücknahme

  1. Fest verkauftes oder ordnungsgemäß geliefertes Material wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Wenn wir in besonderen Fällen nach vorheriger Absprache Ware zurücknehmen, müssen mindestens 15 % Verwaltungskosten, mindestens aber 30,00 Euro sowie die Hinfracht am Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht werden. Rücklieferung muß kostenfrei erfolgen. Eventuell erforderliche Nacharbeiten werden ebenfalls dem Besteller berechnet. Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Heilbronn. Als Gerichtsstand gilt nach unserer, ohne Rücktritt auf die Höhe des Objekts das Amtsgericht Heilbronn für alle uns gemäß vorstehender Lieferbedingungen zustehenden Forderungen. Bei Auslandslieferungen gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die vorstehenden Bedingungen zuwiderlaufen, werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen. Schon jetzt wird Widerspruch gegen solche Bedingungen erhoben. Dieser Widerspruch gilt auch dann, wenn nach Eingang anderslautender Bedingungen eine besondere Ablehnung unsererseits nicht erfolgt.

Gerichtstand: Heilbronn

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