Table of Contents Table of Contents
Previous Page  142 / 144 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 142 / 144 Next Page
Page Background

I. Geltung

(1) Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen

Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren

Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich

schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn

ihre Geltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Bezugnah-

me des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen führt nicht

zu deren Geltung, auch wenn wir den Geschäftsbedingungen

nicht widersprechen oder in Kenntnis von unseren Verkaufs­

bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die

Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für etwa

später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Be­

steller, selbst wenn im Einzelfall auf unsere Allgemeinen Verkaufs­

bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist.

II. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend.

(2) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie

schriftlich, durch Datenfernübertragung oder Telefax bestätigt

haben, oder wenn wir ihnen durch Übersendung der Ware und

Rechnung entsprechen. Als Bestätigung gilt auch der Zugang

des Lieferscheins beim Besteller.

(3) Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss be-

dürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

MündlicheVereinbarungennachVertragsschluss, insbesondere

nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Ver-

kaufsbedingungen – einschließlich dieser Schriftformklausel –

sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.

III. Preise

(1) Die Preise verstehen sich netto ab Lieferwerk. Sie enthalten die

gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert aus­

gewiesen ist.

(2) Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungs­

kosten sind in den Preisen nicht enthalten.

IV. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen

den Vertragsparteien getroffen wurde, ist unsere Rechnung in-

nerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung der Ware und Rech­

nungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb

von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto,

vorausgesetzt, dass keine sonstigen Zahlungen überfällig sind.

Unsere Rechnungen sind kostenfrei und in EURO zu bezahlen.

(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,

Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei-

ligen Basiszinssatz zu fordern. § 288 BGB findet Anwendung.

(3) Voraus- oder Akontozahlungen werden nicht verzinst.

(4) Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor.

In jedem Fall erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Wechsel

müssen jeweils sofort nach Rechnungserhalt gegeben werden.

Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der

Besteller. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vor­

legung und Protesterhebung.

(5) Ist der Besteller mit einer Zahlung aus einem der bestehenden

Verträge länger als 14 Tage in Verzug geraten, oder hat er seine

Zahlungen eingestellt, oder ist nach Vertragsabschluss eine

wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse

eingetreten, so werden unsere Forderungen aus sämtlichen be-

stehenden Verträgen mit dem Besteller sofort zur Zahlung fällig;

Stundungen oder sonstige Zahlungsaufschübe – auch durch

Annahme von Akzepten – enden; für nicht ausgelieferte Ware

können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen;

durch uns bereits ausgelieferte, noch in unserem Eigentum

stehende Ware, ist auf Verlangen sofort herauszugeben.

V. Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd. In

Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit

erfolgte Mahnung des Bestellers.

(2) Lieferfristtage sind stets Arbeitstage.

(3) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit der rechtzei-

tigen und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen

aus dem Vertrag in Rückstand ist. Die Einrede des nicht erfüll-

ten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuld-

haft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den

uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende An-

sprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Solange die Voraus-

setzungen des vorstehenden Satzes vorliegen, geht die Gefahr

eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechte-

rung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem

dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen

von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräfte­

mangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der

Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen

staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger

für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigun-

gen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer

Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung

nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt

worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während

eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt. Der Vertrags-

schluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und recht­

zeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt

jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu

vertreten ist und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit

unserem Zulieferer abgeschlossen haben.

(6) Sofern Störungen im Sinne der vorstehenden Ziffer (5) die

wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung

erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich ein­

wirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten,

wenn wir die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

herbeigeführt haben.

(7) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, die wir jeweils gesondert

in Rechnung stellen können, sofern die Annahme der Teil­

leistung für den Besteller nicht unzumutbar ist.

(8) Ansprüche des Bestellers auf Ersatz eines Verzugsschadens

sind auf die bei Vertragsabschluss für uns vorhersehbaren

typischen Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das

Dreifache des Warenwerts begrenzt. Dies gilt nicht, soweit in

Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für Körper-

schäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast

zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das ge-

setzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt unberührt.

VI. Versand

(1) Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen

wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart und eine Transport­

versicherung wird nicht abgeschlossen. Dies gilt auch dann,

wenn Teillieferungen erfolgen, wir die Versendungskosten

tragen, oder wenn wir die Versendung der Ware übernehmen.

Gefahrübergang bei Rücksendungen ist der Eingang bei uns.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware vom

Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn

Teillieferungen erfolgen, wenn wir die Versendungskosten

tragen, oder wenn wir die Beförderung der Ware übernehmen.

(3) Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der

Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Ver-

sandbereitschaft an auf den Besteller über.

(4) Die Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller

unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer VIII. entgegenzunehmen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zur Verwendung gegenüber 1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbst­

ständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); 2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

142